§ 0
Betrieb von Amateurfunkstellen
Kurztitel
Betrieb von Amateurfunkstellen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 440/1988
Inkrafttretensdatum
29.07.1988
Langtitel
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen
StF: BGBl. Nr. 440/1988
Ratifikationstext
Der Notenwechsel tritt mit 29. Juli 1988 in Kraft.
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