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Artikel 3 Beschluss ProvNV 1918

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.11.1918

Artikel 3

3. Die Ausnahmsverfügungen betreffs des Vereins- und Versammlungsrechtes sind aufgehoben. Die volle Vereins- und Versammlungsfreiheit ohne Unterschied des Geschlechts ist hergestellt.

Schlagworte

Vereinsrecht, Vereinsfreiheit

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2022

Gesetzesnummer

10000033

Dokumentnummer

NOR12000663

alte Dokumentnummer

N11918121060

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