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Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes - Schigebiet (Slowenien)
Kurztitel
Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes - Schigebiet (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 594/1996
Inkrafttretensdatum
01.11.1996
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DIE BENÜTZUNG ZWEIER TEILE DES SLOWENISCHEN STAATSGEBIETES IM BEREICH DES SKIGEBIETES „DREILÄNDERECK“
StF: BGBl. Nr. 594/1996 (NR: GP XX RV 8 AB 35 S. 8 . BR: AB 5143 S. 610 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 8 Abs. 1 des Abkommens wurden am 17. Juni bzw. 26. August 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 8 Abs. 1 mit 1. November 1996 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Slowenien haben in dem Bestreben, im Geiste der gutnachbarlichen Beziehungen den Wintersport im Bereich des Skigebietes „Dreiländereck“ zu fördern sowie den Grenzübertritt in diesem Gebiet zu erleichtern, folgendes vereinbart:
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