Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Bestatter

Alte FassungIn Kraft seit 28.4.1979

1. Das Fehlzitat „§ 231“ wurde durch eine Novelle BGBl. Nr. 548/1978 in „§ 351“ richtiggestellt und anschließend durch eine DFB BGBl. Nr. 168/1979 noch einmal gleichlautend „richtiggestellt“. 2. Erfassungsstichtag: 1.1.1987

§ 0

Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Bestatter

Kurztitel

Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Bestatter

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 459/1977 aufgehoben durch BGBl. Nr. 236/1994

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.04.1979

Außerkrafttretensdatum

31.07.1994

Index

50/01 Gewerbeordnung

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 26. August 1977 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Bestatter

StF: BGBl. Nr. 459/1977

Änderung

BGBl. Nr. 548/1978

BGBl. Nr. 168/1979 (DFB)

BGBl. Nr. 353/1989

BGBl. Nr. 236/1994

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 22 Abs. 3 und 8, des § 238 Abs. 1 Z 1 und des § 351 Abs. 5 der Gewerbeordnung 1973 BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:

Anmerkung

1. Das Fehlzitat „§ 231“ wurde durch eine Novelle BGBl. Nr. 548/1978 in „§ 351“ richtiggestellt und anschließend durch eine DFB BGBl. Nr. 168/1979 noch einmal gleichlautend „richtiggestellt“.

2. Erfassungsstichtag: 1.1.1987

Schlagworte

Prüfung, Prüfungsordnung

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2026

Gesetzesnummer

10006536

Dokumentnummer

NOR11006649

alte Dokumentnummer

N5197711061Q

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