vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 7 BB-SozPG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2001

Beschäftigungsausmaß

§ 7

Mit Zustimmung des Beamten kann seine regelmäßige Wochendienstzeit abweichend von § 50a BDG 1979 bis auf ein Viertel des für die Vollbeschäftigung vorgesehenen Ausmaßes herabgesetzt werden.