Auslieferung (Ungarn)

Alte FassungIn Kraft seit 18.7.1976

§ 0

Auslieferung (Ungarn)

Kurztitel

Auslieferung (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 340/1976

Inkrafttretensdatum

18.07.1976

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Langtitel

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNGARISCHEN

VOLKSREPUBLIK ÜBER DIE AUSLIEFERUNG

StF: BGBl. Nr. 340/1976

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Art. 22 und Art. 29 Abs. 1 und 4 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 1976 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 35 Abs. 1 am 18. Juli 1976 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik, von dem Wunsch geleitet, den rechtlichen Verkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die Auslieferung abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

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