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§ 1 Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.5.2012

1. Abschnitt

Rechtsstellung Körperschaft öffentlichen Rechts

§ 1

Die Israelitische Religionsgesellschaft in Österreich ist eine anerkannte Religionsgesellschaft im Sinne des Artikels 15 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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