Veröffentlichung von Beschlüssen
§ 437.
Die Beschlüsse des Verwaltungsrates sind im Internet zu veröffentlichen.
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2019
Gesetzesnummer
10008147
Dokumentnummer
NOR40211162
Veröffentlichung von Beschlüssen
§ 437.
Die Beschlüsse des Verwaltungsrates sind im Internet zu veröffentlichen.
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2019
Gesetzesnummer
10008147
Dokumentnummer
NOR40211162