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Art. 2 § 8 ASFINAG-Gesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.3.2002

§ 8

Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft wird ermächtigt, im Bereich der Gemeinde Erl Kosten für die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Autobahn Rosenheim ‑ Kiefersfelden auf deutschem Staatsgebiet zu übernehmen.