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Artikel XVIII Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.6.1958

Artikel XVIII

Das Original dieser Konvention wird in den Archiven der Vereinten Nationen hinterlegt.

Eine beglaubigte Abschrift der Konvention wird jedem Mitglied der Vereinten Nationen und jedem der in Artikel XI erwähnten Nicht-Mitgliedstaaten übermittelt.

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