Artikel XV
Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages tritt der Rechtshilfevertrag vom 6. April 1922 zwischen Österreich und Italien, soweit er für Strafsachen noch in Geltung steht, außer Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel XV
Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages tritt der Rechtshilfevertrag vom 6. April 1922 zwischen Österreich und Italien, soweit er für Strafsachen noch in Geltung steht, außer Kraft.
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