Abschnitt X
Durchführungsmechanismen
Artikel X.1
Die folgenden Gremien überwachen, fördern und erleichtern die Durchführung des Übereinkommens:
- a) der Ausschuß für das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region;
- b) das europäische Netzwerk nationaler Informationszentren über akademische Anerkennung und Mobilität (ENIC-Netzwerk), das durch Beschluß des Ministerkomitees des Europarats vom 9. Juni 1994 und des UNESCO-Regionalausschusses für Europa vom 18. Juni 1994 errichtet wurde.
Zuletzt aktualisiert am
26.11.2019
Gesetzesnummer
10010147
Dokumentnummer
NOR12128550
alte Dokumentnummer
N7199959451L
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