vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel VII. Luftverkehrsabkommen (Norwegen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.1.1950

Artikel VII.

Dieses Abkommen und alle damit im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen werden bei der durch das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt errichteten Internationalen Zivilluftfahrtorganisation registriert werden.

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2019

Gesetzesnummer

10011266

Dokumentnummer

NOR40004085

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)