Artikel VI.
Die gegenwärtige Vereinbarung tritt am heutigen Tage in Kraft. Wien, 10. November 1921.
Dieses Übereinkommen wird hiemit verlautbart.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel VI.
Die gegenwärtige Vereinbarung tritt am heutigen Tage in Kraft. Wien, 10. November 1921.
Dieses Übereinkommen wird hiemit verlautbart.
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