Artikel VI Vorhaben von besonderem Interesse (Bund – NÖ)

Alte FassungIn Kraft seit 10.3.1989

Artikel VI

Wissenschaft und Forschung

1. Universitäre Einrichtungen in Niederösterreich

  1. a) Der Bund nimmt zur Kenntnis, daß bei der Errichtung universitärer Einrichtungen in Niederösterreich im Sinne des Arbeitsübereinkommens der Bundesregierung auch Krems (Wissenschaftliche Landesakademie für Niederösterreich) als Standort derartiger Einrichtungen in Betracht kommt, und wird sich bei positiver Begutachtung von Lehrgängen, Ergänzungsstudien, Aufbaustudien, Hochschullehrgängen und Hochschulkursen durch die Hochschulplanungskommission (Arbeitskreis „Universitäre Einrichtungen in Niederösterreich“) des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung an der Finanzierung mit einem Betrag von 10 Millionen Schilling, vorbehaltlich der jeweiligen Bedeckung durch das Bundesfinanzgesetz, beteiligen.
  2. b) Der Bund wird Vorschläge der Universitäten, aus aktuellem Anlaß Fortbildungsveranstaltungen disloziert in Niederösterreich einzurichten, im Rahmen seiner budgetären Möglichkeiten unterstützen.

2. Interuniversitäres Forschungsinstitut für Agrarbiotechnologie

Der Bund wird bemüht sein, die Errichtung eines interuniversitären Forschungsinstituts für Agrarbiotechnologie unter Trägerschaft der Universität für Bodenkultur, der Veterinärmedizinischen Universität und der Technischen Universität Wien ideell und im Rahmen der budgetären Möglichkeiten auch materiell zu unterstützen. Des weiteren wird der Bund in Zukunft um die materielle Basis eines solchen Institutes durch den Abschluß von Verträgen mit der Sitzgemeinde (Tulln), dem Land Niederösterreich und gegebenenfalls weiteren Partnern bemüht sein.

3. Österreichische Akademie der Wissenschaften – Institut für Realienkunde – Umstrukturierung oder Ausweitung

Der Bund wird Vorschläge der Österreichischen Akademie der Wissenschaften auf Umstrukturierung und Ausweitung des Instituts für Realienkunde in Krems im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.

4. Ehemaliges Piaristenkolleg Horn

Der Bund nimmt den Wunsch des Landes Niederösterreich zur Kenntnis und wird in Verhandlungen darüber eintreten, welche Lehrveranstaltungen der Akademie der Bildenden Künste im ehemaligen Piaristenkolleg in Horn stattfinden können und wie die von Bund und Land finanzierten und nunmehr zur Verfügung stehenden Atelier- und Lehrräume für Arbeiten der Studierenden bzw. für Lehrtätigkeiten bestmöglichst genutzt werden können.

5. Institut für Kunst im öffentlichen Raum in Lindabrunn

Der Bund nimmt den Wunsch des Landes Niederösterreich, in Lindabrunn ein Institut der Hochschule für angewandte Kunst für „Kunst im öffentlichen Raum“ einzurichten, zur Kenntnis und wird die Möglichkeiten einer Realisierung prüfen.

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2021

Gesetzesnummer

10001020

Dokumentnummer

NOR12012878

alte Dokumentnummer

N1198911256F

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