vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel IX Übereinkommen zwischen Österreich und Frankreich betreffend die Verfassung des Lycée Franςais

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.2.1983

Artikel IX

Das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung des Baccalauréat français complet einschließlich der erfolgreich abgelegten Prüfungsgebiete des ergänzenden Unterrichts entspricht einem Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung einer inländischen Reifeprüfung.

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2019

Gesetzesnummer

10009528

Dokumentnummer

NOR12121034

alte Dokumentnummer

N7198318728J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)