Artikel IX
Das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung des Baccalauréat français complet einschließlich der erfolgreich abgelegten Prüfungsgebiete des ergänzenden Unterrichts entspricht einem Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung einer inländischen Reifeprüfung.
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2019
Gesetzesnummer
10009528
Dokumentnummer
NOR12121034
alte Dokumentnummer
N7198318728J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
