Artikel III
Landeshauptstadt St. Pölten
Mit dem Landesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1986, LGBl. 0001-4, wurde St. Pölten als niederösterreichische Landeshauptstadt eingerichtet. Das Land Niederösterreich beabsichtigt den Ausbau der Landeshauptstadt St. Pölten als überregionales und multifunktionales Zentrum.
Der Bund wird bemüht sein, den Ausbau von St. Pölten zur Landeshauptstadt im Rahmen der budgetären Möglichkeiten zu unterstützen.
Es wird vereinbart, den sich durch die Errichtung der Landeshauptstadt St. Pölten ergebenden Planungs- und Handlungsbedarf zwischen den Gebietskörperschaften Bund und Land Niederösterreich im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der zu planenden Maßnahmen sowie nach Maßgabe der im eigenen Bereich gegebenen budgetären Möglichkeiten zu koordinieren.
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2021
Gesetzesnummer
10001020
Dokumentnummer
NOR12012872
alte Dokumentnummer
N1198911253F
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