Artikel III
Dieser Zusatzvertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in Rom ausgetauscht werden. Er tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Geschehen zu Wien, am 12. Oktober 2020, in zwei Urschriften in deutscher und italienischer Sprache, die beide gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2021
Gesetzesnummer
20011488
Dokumentnummer
NOR40231626
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