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Artikel III Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen – 7. Zusatzvertrag

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2021

Artikel III

Dieser Zusatzvertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in Rom ausgetauscht werden. Er tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Geschehen zu Wien, am 12. Oktober 2020, in zwei Urschriften in deutscher und italienischer Sprache, die beide gleichermaßen authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2021

Gesetzesnummer

20011488

Dokumentnummer

NOR40231626

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