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Artikel II Lycée Français – Verfassung – Ergänzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.4.1994

Artikel II

Jede der Vertragsparteien teilt der anderen die Erfüllung der für das Inkrafttreten dieses Übereinkommens erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen mit. Dieses Übereinkommen tritt zwei Monate nach dem Datum der letzten dieser Mitteilungen in Kraft.

Geschehen zu Paris, am 3. Februar 1993 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2019

Gesetzesnummer

10009943

Dokumentnummer

NOR12125423

alte Dokumentnummer

N7199435324J

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