Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel II. Auslieferung von Verbrechern (Belgien)
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.4.1960 bis 16.08.2018 (BGBl. Nr. 56/1960)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Eigentum
Tötung
Notzucht
Wertpapier
Bankrott
Konkurs
Tier
Bewilligung
Benachteiligung
Telegraphenbestandteil
Gerätschaft
Gerät
Teilnahme
Beteiligung
Mittäter
Teil