Artikel I Soziale Sicherheit – Zusatzabkommen (Australien)

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2002

Artikel I

(1) In diesem Zusatzabkommen bedeutet der Ausdruck „Abkommen“ das am 1. April 1992 in Canberra geschlossene Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit zwischen Australien und der Republik Österreich *).

(2) Bei Anwendung dieses Zusatzabkommens haben alle anderen Ausdrücke dieselbe Bedeutung, die ihnen im Abkommen gegeben wird, es sei denn, aus dem Zusammenhang ergibt sich eine andere Bedeutung.

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 656/1992

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