ABSCHNITT 1: FILMAUSTAUSCH
Artikel I
Die Einfuhr und Auswertung von Spielfilmen in Originalfassung, mit oder ohne Untertiteln, wird ohne Einschränkung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bewilligt werden.
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2020
Gesetzesnummer
10009314
Dokumentnummer
NOR12119052
alte Dokumentnummer
N7197033590L
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