Artikel 9
Besondere Anforderungen an Lastfahrzeuge
In Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Schutzes der Umwelt sollen möglichst rasch umweltverträgliche Lastfahrzeuge nach dem Stand der Technik eingesetzt werden. Die Gemischte Kommission wird Vorschläge für Förderungsmaßnahmen zum Einsatz solcher Lastfahrzeuge ausarbeiten.
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2019
Gesetzesnummer
20001338
Dokumentnummer
NOR40018465
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