Artikel 9
Dieses Abkommen tritt mit 1. Jänner 1981 in Kraft, vorbehaltlich einer Mitteilung der Regierung an die VN und die IAEO, daß das von der österreichischen Bundesverfassung vorgesehene Verfahren abgeschlossen wurde.
Geschehen in Wien, am 19. Jänner 1981, in dreifacher Urschrift in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2021
Gesetzesnummer
10000724
Dokumentnummer
NOR12010164
alte Dokumentnummer
N1198119150S
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