vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 9 Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1982

Artikel 9

Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)