ARTIKEL 97
Die Zusammenarbeit konzentriert sich unter anderem auf Folgendes:
- a) kulturelle Zusammenarbeit und Kulturaustausch,
- b) Mobilität von Kunst und Künstlern sowie Ausbau der Kapazitäten des Kultursektors,
- c) interkultureller Dialog,
- d) kulturpolitischer Dialog,
- e) das Programm „Kreatives Europa“ und
- f) Zusammenarbeit in internationalen Gremien wie der UNESCO und dem Europarat, um die kulturelle Vielfalt und die Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und historischen Erbes zu unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024
Gesetzesnummer
20012514
Dokumentnummer
NOR40259849
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
