Artikel 8
Anträge früherer sowjetischer oder heutiger belarussischer Staatsbürger außerhalb des Abkommens
Dieses Abkommen berührt nicht die Möglichkeit früherer sowjetischer und belarussischer oder heutiger belarussischer Staatsbürger, die nicht unter dieses Abkommen fallen, Anträge direkt an den Fonds zu richten.
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