Artikel 8
Forschung, Entwicklung und Überwachung
Die Vertragsparteien fördern Forschung, Entwicklung, Überwachung und Zusammenarbeit in Bezug auf
- a) die internationale Harmonisierung von Methoden zur Berechnung und Bewertung nachteiliger Auswirkungen, mit denen die durch dieses Protokoll erfassten Stoffe in Verbindung gebracht werden, zur Verwendung bei der Festlegung von kritischen Eintragsraten und kritischen Konzentrationen und, sofern angebracht, die Ausarbeitung von Verfahren für eine solche Harmonisierung;
- b) die Verbesserung von Emissionsdatenbanken, insbesondere für Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen;
- c) die Verbesserung der Überwachungsmethoden und -systeme sowie der Modellierung des Transports, der Konzentrationen und der Depositionen von Schwefel, Stickstoffverbindungen und flüchtigen organischen Verbindungen sowie der Bildung von Ozon und sekundären partikelförmigen Stoffen;
- d) die Verbesserung der wissenschaftlichen Kenntnisse über den Langzeitverbleib von Emissionen und deren Auswirkungen auf die hemisphärischen Hintergrundkonzentrationen von Schwefel, Stickstoff, flüchtigen organischen Verbindungen, Ozon und partikelförmigen Stoffen, mit Schwerpunkt auf der Chemie der freien Troposphäre und dem Potenzial für interkontinentale Schadstoffströme;
- e) die weitere Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zur Verringerung der nachteiligen Auswirkungen der Versauerung, Eutrophierung und Fotooxidantien, einschließlich Synergismen und kombinierter Wirkungen;
- f) Strategien für die weitere Verringerung der Emissionen von Schwefel, Stickstoffoxiden, Ammoniak und flüchtigen organischen Verbindungen auf der Grundlage kritischer Eintragsraten und Konzentrationen sowie technischer Entwicklungen und die Verbesserung integrierter Bewertungsmodelle zur Berechnung international optimierter Zuteilungen für Emissionsverringerungen, wobei übermäßige Kosten für eine Vertragspartei zu vermeiden sind. Besonderer Nachdruck sollte auf Emissionen aus Landwirtschaft und Verkehr gelegt werden;
- g) die Identifizierung von zeitlichen Trends und das wissenschaftliche Verständnis für die weiter reichenden Auswirkungen von Schwefel, Stickstoff und flüchtigen organischen Verbindungen sowie der Fotooxidantien auf die menschliche Gesundheit, einschließlich ihres Beitrags zu den Konzentrationen partikelförmiger Stoffe, auf die Umwelt, insbesondere Versauerung und Eutrophierung, und auf Materialien, vor allem historische und kulturelle Denkmäler, wobei die Beziehungen zwischen Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden, Ammoniak, flüchtigen organischen Verbindungen und troposphärischem Ozon zu berücksichtigen sind;
- h) Emissionsverringerungstechniken und Verfahren und Techniken zur Verbesserung der Energieeffizienz, Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien;
- i) die Wirksamkeit von Techniken zur Begrenzung von Ammoniak für landwirtschaftliche Betriebe und ihre Wirkung auf die lokale und regionale Deposition;
- j) die Bewältigung der Verkehrsnachfrage und die Entwicklung und Förderung umweltfreundlicherer Transportmittel;
- k) die Quantifizierung und, sofern möglich, die wirtschaftliche Bewertung des Nutzens für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, der sich aus der Verringerung der Emissionen von Schwefel, Stickstoffoxiden, Ammoniak und flüchtigen organischen Verbindungen ergibt, und
- l) die Entwicklung von Instrumenten, um die Methoden und Ergebnisse dieser Arbeit allgemein anwendbar und verfügbar zu machen.
Schlagworte
Überwachungssystem
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2024
Gesetzesnummer
20012684
Dokumentnummer
NOR40265074
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
