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Artikel 8 Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll Tourismus“ (P1)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.12.2002

Artikel 8

Lenkung der Besucherströme

Die Vertragsparteien fördern insbesondere in Schutzgebieten die Lenkung der Besucherströme, indem sie die Verteilung und Aufnahme der Besucher in einer Weise organisieren, die den Fortbestand dieser Gebiete sichert.

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2018

Gesetzesnummer

20002261

Dokumentnummer

NOR40036450

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