Artikel 8. Beziehung zu anderen internationalen Übereinkommen
Dieses Abkommen berührt nicht die Rechte und Pflichten der Parteien, die den Staaten der Parteien aus anderen internationalen Übereinkommen erwachsen sind.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)