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Artikel 8 Abkommen über Beziehungen im audiovisuellen Bereich (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2013

Artikel 8

Hinweis auf Gemeinschaftsproduktion

Titelvorspann oder Titelnachspann sowie das Werbematerial der Gemeinschaftsproduktionen haben den Hinweis zu enthalten, dass es sich – nach Maßgabe des jeweiligen Beteiligungsverhältnisses – um eine österreichisch-spanische oder eine spanisch-österreichische Gemeinschaftsproduktion handelt.

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2025

Gesetzesnummer

20008520

Dokumentnummer

NOR40153414

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)