Artikel 8
Hinweis auf Gemeinschaftsproduktion
Titelvorspann oder Titelnachspann sowie das Werbematerial der Gemeinschaftsproduktionen haben den Hinweis zu enthalten, dass es sich – nach Maßgabe des jeweiligen Beteiligungsverhältnisses – um eine österreichisch-spanische oder eine spanisch-österreichische Gemeinschaftsproduktion handelt.
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2025
Gesetzesnummer
20008520
Dokumentnummer
NOR40153414
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