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ARTIKEL 88 Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2021

ARTIKEL 88

Die Vertragsparteien fördern die soziale Verantwortung und Rechenschaftspflicht von Unternehmen und unterstützen ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, wie es beispielsweise mit den Leitlinien der OECD für multinationale Unternehmen, der Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen, der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung der IAO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik sowie mit ISO 26000 gefördert wird.

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2024

Gesetzesnummer

20012514

Dokumentnummer

NOR40259841

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