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ARTIKEL 84 Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2010

ARTIKEL 84

Der Parlamentarische Kooperationsausschuss kann vom Kooperationsrat Informationen über die Durchführung dieses Abkommens verlangen; dieser erteilt dem Ausschuss die verlangten Informationen.

Der Parlamentarische Kooperationsausschuss wird über die Empfehlungen des Kooperationsrats unterrichtet.

Der Parlamentarische Kooperationsausschuss kann Empfehlungen an den Kooperationsrat richten.

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