Artikel 80
Anmeldetag
Der Anmeldetag einer europäischen Patentanmeldung ist der Tag, an dem die in der Ausführungsordnung festgelegten Erfordernisse erfüllt sind.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Anmeldetag
Der Anmeldetag einer europäischen Patentanmeldung ist der Tag, an dem die in der Ausführungsordnung festgelegten Erfordernisse erfüllt sind.
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