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Artikel 7 Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA) - Durchführung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2013

Artikel 7

Artikel 7

Kennungen für daktyloskopische Daten

Kennungen gemäß Artikel 3 PCSC Abkommen bestehen aus einer Kombination folgender Elemente:

  1. a. Code, der es der ersuchenden Partei im Fall einer Übereinstimmung ermöglicht, personenbezogene Daten und sonstige Informationen in ihren Datenbanken abzurufen, um sie der ersuchenden Partei zu übermitteln;
  2. b. Code, der dem nationalen automatisierten daktyloskopischen Identifizierungssystem ermöglicht, die jeweiligen Daten dem richtigen Anfragepartner zuzuordnen.

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