Artikel 7
Urschrift
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hinterlegt. Dieses hat allen Ländern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2020
Gesetzesnummer
20010830
Dokumentnummer
NOR40219499
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