Artikel 7 Staatsgrenze Österreich - Jugoslawien (Slowenien)

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.1993

Artikel 7

Die Vertragsstaaten werden nach Beendigung der beabsichtigten Regulierungsarbeiten an der Kutschenitza Verhandlungen über eine Verlegung der Staatsgrenze in diesem Bereich aufnehmen.

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