Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Artikel 7
Gemeinsame Erfindungen der kooperierenden Organisationen werden nach gegenseitiger Beratung, entsprechend der nationalen Gesetzgebung, in Österreich durch ein Patent, in der Sowjetunion durch Urheberschein oder durch ein Patent an der Erfindung geschützt.
Gemeinsame gewerbliche Muster und Modelle der kooperierenden Organisationen werden nach gegenseitiger Beratung, entsprechend der nationalen Gesetzgebung, in Österreich durch Hinterlegung des gewerblichen Musters oder Modells, in der Sowjetunion durch Bescheinigung oder Patent auf ein gewerbliches Muster oder Modell geschützt.
Gemeinsame Schutzmarken werden in Österreich und in der Sowjetunion durch ihre Registrierung geschützt.
Das MuSchG, BGBl. Nr. 497/1990 hat für Österreich folgende Änderungen der nationalen Gesetzgebung gebracht:
1. Das MuSchG kennt den Begriff „Modell“ nicht mehr;
2. an die Stelle der Hinterlegung des Musters ist dessen Anmeldung zum Schutz getreten.
Schlagworte
Marke, Warenzeichen
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2020
Gesetzesnummer
10002583
Dokumentnummer
NOR12032749
alte Dokumentnummer
N2198215076A
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