Artikel 7
Ausfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung
- 1. Im Handel zwischen den EFTA-Staaten und Polen werden keine neuen Ausfuhrzölle oder Abgaben mit gleicher Wirkung eingeführt.
- 2. Mit dem Datum des Inkrafttretens des Abkommens schaffen die EFTA-Staaten alle Ausfuhrzölle und alle Abgaben mit gleicher Wirkung ab, soferne Anhang VI nichts anderes festgelegt.
- 3. Polen schafft alle Ausfuhrzölle und alle Abgaben mit gleicher Wirkung schrittweise ab. Diese Zölle und Abgaben werden spätestens am 1. Jänner 1997 abgeschafft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
