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Artikel 7 Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kentnisse (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2005

Artikel 7

Die Arbeitsvermittlung im Sinne dieses Abkommens ist für den Praktikanten kosten- und gebührenfrei. Im Übrigen finden hinsichtlich der Kosten und der Entrichtung von Gebühren die Rechtsvorschriften beider Staaten Anwendung.

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