vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 7 Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze Österreich (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2004

ABSCHNITT II

Schlussbestimmungen

Artikel 7

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist unkündbar.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)