Artikel 7
Die Genehmigung lautet auf einen bestimmten Namen oder eine bestimmte Firma und ist nicht übertragbar. Sie gilt entweder für ein Kraftfahrzeug oder für einen Kraftwagenzug.
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2019
Gesetzesnummer
10011408
Dokumentnummer
NOR12147744
alte Dokumentnummer
N9197042810L
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