Artikel 71
Die Kommission richtet an die Mitgliedstaaten sachdienliche Empfehlungen über steuer- oder bergrechtliche Regelungen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 71
Die Kommission richtet an die Mitgliedstaaten sachdienliche Empfehlungen über steuer- oder bergrechtliche Regelungen.
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