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Artikel 6 Zusammenarbeit ESRO – NASA (Weltraumlabor, Raumtransportersystem)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.6.1978

ARTIKEL VI

Artikel 6

KOORDINATION – LIAISON – ÜBERPRÜFUNGEN

  1. 1. Programmleitungen

    Jeder der Partner hat am Sitz der beiden Organisationen einen SL-Programmleiter designiert. Diese sind für die Durchführung dieses Zusammenarbeits-Programms verantwortlich und werden sich, wenn erforderlich, treffen und beraten.

  1. 2. Projektleiter

    Zusätzlich bestimmt jeder Partner einen SL-Projektleiter, der für die tägliche Koordination der Durchführung dieses Zusammenarbeits-Programms verantwortlich ist.

  1. 3. Gemeinsame SL-Arbeitsgruppe

    Die beiden Programmleiter errichten zusammen eine „Gemeinsame SL-Arbeitsgruppe“, bestehend aus der zweckdienlichen technischen Vertretung jedes Partners. Beide Programmleiter übernehmen gemeinsam den Vorsitz dieser Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe dient als Haupteinrichtung für folgende Bereiche:

  1. a) Informationsaustausch, notwendig zur vollen Information beider Partner über den Zustand des Raumtransporters und des SL;
  2. b) Überwachung der Nahtstellen zwischen SL und Raumtransporter, ihrer Probleme und Lösungen;
  3. c) Frühzeitige Erkennung aller Tatsachen und Probleme eines Partners, welche sich möglicherweise auf den anderen Partner auswirken;
  4. d) Sicherung der zeitgerechten Reaktion auf alle Probleme oder Erfordernisse.
  1. 4. Liaison

    Jeder Vertragspartner soll eine Verbindungsvertretung auf einvernehmlich vereinbarter Ebene zur Verfügung stellen und für ihre Unterbringung sorgen. Die Art der Vertretung sichert jedem Partner die erforderlichen Möglichkeiten, den Fortschritt des Partners, vor allem bezüglich der Nahtstellen und ihrer Kontrolle, zu erkennen. Die ESRO ist in den für die Überprüfung der Änderungen am Raumtransporter zuständigen Ausschüssen vertreten, um ausreichende Gelegenheit zu haben, ihre Ansichten und Interessen hinsichtlich jeder Änderung darzulegen. Die Vertreter der ESRO in diesen Ausschüssen besitzen Rederecht, jedoch kein Stimmrecht. Die NASA besitzt im entsprechenden SL-Ausschuß der ESRO eine ähnliche Vertretung. ESRO und NASA werden Gespräche ihrer Vertragspartner je nach Notwendigkeit ermöglichen und arrangieren.

  1. 5. Überprüfungen des Fortschrittes

    Jeder Partner wird Überprüfungen des Fortschrittes seiner Arbeit am Raumtransporter- und SL-Programm einplanen und wird seinen Partner zu diesen Beratungen einladen. Die Generaldirektoren der ESRO und der NASA werden sich einmal jährlich zu Beratungen treffen.

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