Artikel 6 Zielsteuerung-Gesundheit (Bund – Länder)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Artikel 6

Patientenorientierung und Transparenz

(1) Im Sinne der Patientenorientierung ist die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung so zu stärken, dass die aktive Beteiligung der Betroffenen in Entscheidungsprozessen möglich ist. Die Partner der Zielsteuerung-Gesundheit haben den Einsatz von digitalen Informationssystemen aus dem Bereich eHealth sicherzustellen. Solche umfassen insbesondere transparente Informationen über Angebote, Leistungen und Ergebnisse von Gesundheitsdiensteanbietern.

(2) Erhebungen zum subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung und sektorenübergreifende Patientenbefragungen sind regelmäßig durchzuführen.

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2020

Gesetzesnummer

20008611

Dokumentnummer

NOR40157119

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)