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Artikel 6 Vereinbarung zwischen Österreich und der Slowakei über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.4.2001

Artikel 6

Ausbau der Infrastruktur für den Kombinierten Verkehr

Die Vertragsparteien werden der Erfüllung des AGTC (Europäisches Übereinkommen über wichtige internationale Strecken des kombinierten Verkehrs und damit verbundene Einrichtungen), dem TER-Projekt (Transeuropäische Eisenbahn) sowie den Projekten im Rahmen der Zentraleuropäischen Verkehrsministerkonferenz Aufmerksamkeit zuwenden. In diesem Zusammenhang werden die Vertragsparteien eng zusammenarbeiten, um eine Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die beide Staaten betreffen, zu erreichen.

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2019

Gesetzesnummer

20001855

Dokumentnummer

NOR40029008

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