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Artikel 6 Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.12.2001

Kapitel VI ‑ Kommerzieller Betrieb

Artikel 6

Block 1 und 2 des AKW Temelín werden nur nach dem erfolgreichen Abschluss des technischen Genehmigungsverfahrens und des Probelaufes in den kommerziellen Betrieb gestellt. Während dieser Phasen müssen alle Tests, wie sie in den vom staatlichen Amt für nukleare Sicherheit genehmigten Programmen vorgeschrieben sind und von den tschechischen Gesetzen verlangt werden, durchgeführt und alle Kriterien entsprechend den Stand-der-Technik Sicherheitskriterien, wie sie in den Mitgliedstaaten der EU vorherrschen, einschließlich des vorliegenden Protokolls, erfüllt werden. In jedem Fall ist die Umsetzung der in Anhang I angeführten Sicherheitsmaßnahmen, die Voraussetzung für den sicheren Betrieb des AKW Temelín im Einklang mit der Tschechischen Gesetzgebung sind, die Vorbedingung für den kommerziellen Betrieb.

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