Zum Inkraftreten vgl. Art. 15
Artikel 6
Die Generalversammlung
Funktionen
Die Funktionen der Generalversammlung sind:
- a) Beschlußfassung über die Richtlinien für die Tätigkeit des Zentrums;
- b) Wahl der Mitglieder des Rates;
- c) Ernennung des Direktors auf Vorschlag des Rates;
- d) Überprüfung und Genehmigung der Berichte und der Tätigkeit des Rates;
- e) Überwachung der Finanzoperationen des Zentrums, Überprüfung und Genehmigung seines Budgets;
- f) Festsetzung der Beiträge der Mitglieder auf Grund der Beitragsskala für die Mitgliedstaaten der UNESCO;
- g) Festsetzung der Beiträge der assoziierten Mitglieder auf Grund der den einzelnen Ländern zur Verfügung stehenden Mittel.
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2021
Gesetzesnummer
10009258
Dokumentnummer
NOR12118350
alte Dokumentnummer
N7196133723L
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