Artikel 6
Förderungen können zur Durchführung von in der Anlage angeführten Projekten gewährt werden. Die Gewährung von Förderungen zur Durchführung laufender Instandhaltungen ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Kosten der von Antragstellern vorfinanzierten Projekte stellen dann förderbare Kosten dar, wenn für die Umsetzung dieser Vorhaben eine Förderung gewährt wird.
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2020
Gesetzesnummer
20005276
Dokumentnummer
NOR40086827
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)