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Artikel 6 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1993

Artikel 6

Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle

  1. 1. Im Handel zwischen den EFTA-Staaten und Ungarn werden keine neuen Abgaben mit gleicher Wirkung wie ein Einfuhrzoll eingeführt.
  2. 2. Vorbehaltlich Anhang VI werden alle Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle spätestens mit Inkrafttreten dieses Abkommens abgeschafft.

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